AGB's

Nutzung- und Urheberrecht

 

Das Urheberrecht der produzierten Fotos/ Videos im Rahmen des Autrages, steht ausschließlich der Fotografin/Videografin zu.

Diese sind auch nicht übertragbar.

Die Nutzungsrechte an all diesen gefertigen Fotos/Videos erhält der Auftraggeber erst, nach vollständiger und fristgerechter Zahlung.

In diesem Rahmen erhält der Auftragsgeber ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial/Filmmaterial hochauflösend  (sofern nicht Anderweitiges mit im Angebot enthalten ist). Das Volumen der produzierten Fotos/ Videos, erliegt im Ermessen der Dienstleisterin und der vorherigen entsprechenden Absprache miteinander. Auh hier trifft die Auswahl die Fotografin/Videografin und

Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten/Videos ist nicht Teil des Auftrags. Der Fotografin/Videografin wird das Recht eingeräumt, Fotos/Filme als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen. Sie darf die Bilddateien ohne Einschränkung für Ihre Internetpräsentation und Werbeunterlagen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, Social Media Marketing oder auf Messen verwenden.

In begründeten Fällen kann der Auftraggeber bei einzelnen Aufnahmen ausdrücklich widersprechen.

 

Vergütung


Für die Leistungen der Fotografin/Videografin wird ein Honorar zzgl. eventueller Reisekosten vereinbart.
Fällige Rechnungen, sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos und Videos Eigentum der Dienstleisterin.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Dienstleisterin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Sie auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage des Projektes führen. Sofern das Projekt oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für die Dienstleisterin realisierbar ist.
Im Angebot enthalten sind zwei Korrekturen des Filmes, sollte der Auftraggeber weitere Korrekturen einfordern wird dies mit einer Pauschale der Post - Production (200,00 € Netto )in Rechnung gestellt
.

                                                                                                                 

Kosten, die nach der Fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:

Für Stornierungen bis einschließlich zu dem 5. Tag vor dem Drehtag, hat  der Auftraggeber 65% der fixen Kosten zu bezahlen.

 

Haftung


Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin/Videografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei Schäden oder Verlust an/von digitalen Bilddaten/Videomaterial haftet die Dienstleisterin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag. Allerdings für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin/Filmemacherin ausgeschlossen.
Die Lieferung der Fotos/Filme erfolgt grundsätzlich ca. 3-10 Wochen nach den Drehtagen des Projektes (Unterschieden wir nach Themenbereich wie auch Film oder Fotos).
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin/Videografin bestimmen.
Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Dienstleisterin nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) keine Fotograf/Videograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Bilder/Film bei der Fotografin/Videografin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

 

Schlussbestimmung/ Salvatorische Klausel


Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Fotografin als Gerichtstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.